AGB


Für die Verträge der Firma Audio Components Vertriebs GmbH (nachfolgend Audio Components genannt) gelten ausschließlich und vollumfänglich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn die Firma Audio Components diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Auch der Verzicht auf die Schriftform bedarf der Schriftform. Anderslautenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.


Allgemeines


Alle Abbildungen in den von der Firma Audio Components verwendeten Katalogen, Prospekten, Anzeigen usw. sind unverbindlich, alle Angaben in Angeboten sind nur annähernd und stellen insbesondere keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.



Angebote, Aufträge


Die Angebote der Firma Audio Components gelten nur, solange der Vorrat reicht. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn die Firma Audio Components diese schriftlich bestätigt. Wird die Annahme des Vertrages nicht innerhalb von 6 Wochen erklärt, kommt der Vertrag nicht zustande. Erfolgt unverzügliche Lieferung ohne separate Bestätigung, so gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Die Annullierung von Aufträgen ist nur mit Einverständnis der Firma Audio Components und lediglich gegen Ersatz des ihr entstandenen Schadens zulässig. Bei Annullierung eines Auftrages behält sich die Firma Audio Components das Recht vor, Annullierungskosten für bereits geleistete Arbeiten zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ebenfalls vorbehalten.


Preise, Zahlungsbedingungen 


Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Firma Audio Components. Die Zahlungsbeträge der Rechnungen der Firma Audio Components sind sofort fällig. Bei Überschreitung des auf dem Rechnungsformular konkret angegebenen Zahlungsziels tritt sofort Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber als Zahlungsversprechen. Bei Zielüberschreitungen berechnet die Firma Audio Components Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz. Werden der Firma Audio Components Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so ist diese berechtigt, vor Lieferung der Ware die Zahlung des Kaufpreises bzw. Werklohnes zu verlangen oder aber im Falle einer Stundung ihrer Forderungen die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen sowie die Aufrechnung gegen die Zahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich bei den Gegenansprüchen um unbestrittene oder rechtkräftig festgestellte Forderungen.


 


Lieferung, Lieferzeiten 


a) Die Firma Audio Components behält sich vor, die Originalverpackung der Geräte vor Lieferung zu öffnen, um die Geräte auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Das Öffnen der Originalverpackung stellt keinen Sachmangel dar.


 


b) Bei von der Firma Audio Components nicht zu vertretenden Überschreitungen der Lieferzeiten, z.B. durch Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Material-, Betriebs- und Transportstörungen jeder Art, stehen dem Besteller keine Verzugsschadensersatzansprüche zu. Soweit die Leistung aus Gründen, die die Firma Audio Components nicht zu vertreten hat, endgültig unmöglich wird, wird diese von ihrer Leistungspflicht befreit. Teillieferungen sind in angemessenem Umfang zulässig. Gerät die Firma Audio Components in Verzug, so kann der Besteller nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Voraussetzung für ein Rücktrittsrecht bzw. einen Schadensersatzanspruch ist jedoch eine vorherige erfolglose schriftliche Nachfristsetzung, wobei die zu setzende Frist mindestens 6 Wochen betragen und der Fristablauf erst mit Zugang der schriftlichen Nachfristsetzung bei der Firma Audio Components beginnen soll.



Gewährleistung


a) Originäre Haftung und Gewährleistungspflicht: Schadendersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und soweit kein Personenschaden entstanden ist. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Beschaffenheitsvereinbarungen, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Datum der Lieferung. 


 


b) Reparaturannahme: Die Firma Audio Components nimmt das/die ihr jeweils zum Zwecke der Reparatur übergebene(n) Gerät(e) entgegen, um eine Nachbesserung zu versuchen. Dabei erfolgt die Entgegennahme ausschließlich im Interesse des Bestellers und aus dem alleinigen Bemühen, die Besteller auch über etwaige rechtliche Verpflichtungen hinaus zufrieden zu stellen, ohne dass allerdings die Firma Audio Components durch die Entgegennahme des/der Geräte(s) eine Verpflichtung zur Vornahme von Gewährleistungsarbeiten anerkennen möchte. Zur Abgabe einer Anerkenntniserklärung sind im Außenverhältnis ausschließlich die Geschäftsführer der Firma Audio Components ermächtigt. Die Anerkenntniserklärung bedarf der Schriftform. Aus der Tatsache der Entgegennahme der/des in dem jeweiligen Reparaturauftrag bezeichneten Geräte(s) wird der Besteller keinerlei für die Firma Audio Components rechtlich nachteiligen Schlussfolgerungen ziehen, sich insbesondere nicht auf eine Hemmung der Verjährung berufen. Bevor der Kunde der Firma Audio Components ein Gerät zur Instandsetzung übergibt, hat er davon auf seine Rechnung und Gefahr alle nicht von der Firma Audio Components gelieferten Zusatzeinrichtungen, Änderungen und Anbauten zu entfernen. Auf Wunsch des Bestellers erstellt die Firma Audio Components vor Durchführung der Reparatur einen Kostenvoranschlag. Wird daraufhin die Reparatur nicht durchgeführt, ist der Besteller dazu verpflichtet, sein Gerät unverzüglich abzuholen. Zeigt sich bei der Durchführung der Reparaturarbeiten, dass die Reparaturarbeiten, den Kostenvoranschlag um mehr als 115% übersteigen, so wird die Firma Audio Components dies dem Besteller anzeigen und die Genehmigung zur Fortsetzung der Reparaturarbeiten einholen. Bei Überschreitungen bis 15% ist die Firma Audio Components berechtigt, die Reparaturarbeiten ohne weitere Zustimmung des Bestellers durchzuführen.



Eigentumsvorbehalt


Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung der Zahlungsansprüche (Kaufpreis einschließlich etwaiger Nebenansprüche wie z.B. Wechselkosten, Zinsen etc.) der Firma Audio Components deren Eigentum. Bei Hergabe eines Schecks oder Wechsels tritt die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Firma Audio Components nicht bereits mit Übergabe des Wechsels oder Schecks, sondern erst mit dessen Einlösung durch Barzahlung oder Gutschrift ein. Die Veräußerung der Vorbehaltsware ist unzulässig, eine Pfändung oder sonstige Einwirkung Dritter in die Eigentumsrechte der Firma Audio Components untersagt. Sollten dennoch Dritte in die Eigentumsrechte der Firma Audio Components einwirken oder Pfändungen vorgenommen werden, hat der Besteller unverzüglich durch eingeschriebenen Brief - unter Angabe der Anschrift des Dritten - Kenntnis zu geben. Sämtliche durch Intervention entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Solange die Firma Audio Components Eigentumsrechte an dem Kaufgegenstand hat ist die Firma Audio Components oder ein Bevollmächtigter jederzeit berechtigt, sich von dem Zustand und dem Vorhandensein der Ware zu überzeugen. Zu diesem Zweck erklärt sich der Besteller bereit, freien Zugang zum Standort des Gerätes zu gewähren. Der Besteller haftet für fahrlässige, vorsätzliche, unverschuldete oder verschuldete Schäden oder gänzliche Zerstörung des Gegenstandes. Jegliche an der Vorbehaltsware entstandenen Schäden oder deren Verlust sind der Firma Audio Components unverzüglich schriftlich anzuzeigen.



Kauf auf Probe


Werden dem Besteller Geräte zur Probe überlassen, so geschieht dies im Rahmen eines Kaufvertrages auf Probe gem. § 454 BGB. Der insoweit zwischen dem Besteller und der Firma Audio Components abgeschlossene Kaufvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung des Kaufgegenstandes durch den Besteller. Der Besteller hat sich binnen der auf dem Angebot oder dem Auftrag oder dem Lieferschein konkret bezeichneten Frist nach Lieferung der Geräte gegenüber der Firma Audio Components darüber zu erklären, ob er die Geräte billigt oder nicht. Eine Missbilligung der Geräte soll ausschließlich schriftlich erfolgen. Erklärt sich der Besteller innerhalb der vorbezeichneten Frist überhaupt nicht, so soll dies als stillschweigende Billigung der Geräte verstanden werden, der Kaufvertrag soll dann endgültig wirksam werden.



Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Audio Components in Hamburg. Sofern die Zusendung der Ware gewünscht wird, geht die Gefahr für die Sendungen bei Verlassen des Lagers auf den Besteller über. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess sowie Klage auf Herausgabe der Vorbehaltsware ist ebenfalls in Hamburg, soweit nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.



Datenschutz und Schlussbestimmungen


Diese Bedingungen gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehungen. Frühere Geschäftsbedingungen treten außer Kraft. Die Firma Audio Components ist im Rahmen des Datenschutzgesetzes berechtigt, Daten über den Vertragspartner für eigene Zwecke zu verarbeiten. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte rechtswirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine angepasste Einzelbestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.